Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Interessant ist die Schulung für Personen aus allen Funktionsbereichen und Führungsebenen des Betriebs, mit oder ohne besondere Brandschutzvorkenntnisse.
Inhalt der Schulung
Im Rahmen einer Firmenschulung können die Inhalte individuell auf Ihren Betrieb abgestimmt werden!